Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 3/12 erholungsgebiet auf ein Minimum, indem das Befahren durch Unberechtigte verboten werde, sowie der Schutz des Naherholungsgebiets und des Langsamverkehrs, seien weiterhin gegeben. Lediglich einen Korridor zu öffnen, führe zu einer Kanalisation des Verkehrs und entsprechendem Mehrverkehr.