D. Auf entsprechendes Ersuchen des SJD reichte die Kantonspolizei, Verkehrstechnik, am 3. Februar 2022 einen Amtsbericht ein. Darin wird ausgeführt, dass auf dem von der Verkehrsanordnung betroffenen Strassenabschnitt (der K.___strasse) seit Erlass des Fahrverbots am Ausbaustandard der Strasse nichts verändert worden sei. Ein Begegnungsfall zwischen zwei Personenwagen sei nicht sichergestellt.