C. Der Gemeinderat X.___ beantragte in seiner Vernehmlassung vom 30. November 2021 die Abweisung des Rekurses. Zur Begründung führte er aus, die im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts der Q.___-Meliora- tion im September 2019 erlassenen Verkehrsanordnungen im Cluster 1 (Projektperimeter, der auch die politischen Gemeinden Y.___ und Z.___ betreffe) seien seit rund einem Jahr rechtskräftig und entsprechend sig-