Die K.___strasse werde rege von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrenden benützt. Mit der Aufhebung des Fahrverbots werde ein Korridor geöffnet, weshalb mit einem höheren Durchgangsverkehr als vor Errichtung des Fahrverbots zu rechnen sei. Das widerspreche Sinn und Zweck des Fahrverbots, welches zur Verhinderung des zunehmenden Schleich- und Umgehungsverkehrs errichtet worden sei.