99 AIG widersprechend (vgl. zum Ganzen: Urteil des BGer 2C_667/2020 vom 19. Oktober 2021 E. 3 mit Hinweisen; Urteil des BGer 2C_711/2021 vom 15. Dezember 2021 E. 5.4.2). Das Migrationsamt wird deshalb abzuklären haben, ob gestützt auf diese bundesgerichtliche Rechtsprechung die zu erteilende Aufenthaltsbewilligung tatsächlich dem SEM zur Zustimmung zu unterbreiten sein wird.