vorn herein aussichtslos, wie wiederum die innert kürzerer Zeit erlangten Anstellungen im ersten Arbeitsmarkt zeigen. Ein konkret zu erfüllendes Arbeitspensum wurde zudem nicht verlangt. Im Februar 2022 konnte mit einem Arbeitspensum von unter 30% (48 Stunden) die Sozialhilfeabhängigkeit bereits um über 60% reduziert werden, was bedeutet, dass zur Erfüllung der Vorgaben keine Vollzeitstelle notwendig ist.