Das Migrationsamt hat als Bedingungen, welche für einen weiteren Verbleib in der Schweiz erfüllt sein müssen, insbesondere festgehalten, die Rekurrentin habe einer regelmässigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, dadurch vollständige wirtschaftliche Selbständigkeit zu erlangen und keine Sozialhilfe mehr zu beziehen. Dies erscheint zwar mit Blick auf die langjährige Arbeitslosigkeit schwierig, jedoch nicht als von