Ohnehin ist dem Schreiben ein eher geringer Beweiswert zuzusprechen, zumal dieses anscheinend vornehmlich gestützt auf die Angaben der Angehörigen erfolgte. Nach der jahrelangen Arbeitslosigkeit zeigen sodann auch die nunmehr (erfolgreichen) Bemühungen, zumindest einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachzugehen, dass der Rekurrentin eine Teilnahme am Wirtschaftsleben zugemutet werden kann und das