Eine psychiatrische Begleitung wäre erwünscht (act. 3.1). Die gesundheitlichen Probleme reichen vorliegend jedoch nicht, um das geringe Arbeitspensum zu erklären. Im Schreiben des Hausarztes wird denn auch festgehalten, die psychische Verfassung sei unter der aktuellen Medikation einigermassen stabil. Auch das Sozialamt hält fest, dass keine gesundheitlichen Probleme bekannt sind und kein IV- Verfahren hängig sei (Vorakten S. 122).