Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 8/14 monatlichen Sozialhilfe bereits reduziert werden konnte, erscheint eine Loslösung von der Sozialhilfe doch, nicht zuletzt aufgrund der langjährigen Arbeitslosigkeit und der mangelnden Deutschkenntnisse, ohne Verhaltensänderung nicht absehbar. Dies wird von der Rekurrentin denn auch nicht in Abrede gestellt.