5. a) Die Rekurrentin musste seit Oktober 2011 bis Juni 2021 praktisch durchgehend vollumfänglich, seit Juli 2021 noch teilweise von der Sozialhilfe unterstützt werden. Die Unterstützungsleistung konnte seit Juli 2021 verringert werden, jedoch ist sie nach wie vor auf Unterstützungsleistungen zwischen rund Fr. 750.– und Fr. 1'650.– monatlich angewiesen. Sie arbeitet mittlerweile rund 15% (10% bei der F.___