126 AIG abgestellt. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist demnach das frühere materielle Recht auf alle Verfahren anwendbar, die erstinstanzlich vor Inkrafttreten des neuen Rechts eingeleitet wurden (Urteil des BGer 2C_536/2021 vom 19. Oktober 2021 E. 3 mit Hinweisen). Im vorliegenden Fall ist das Rückstufungsverfahren am 18. Februar 2021 (rechtliches Gehör zur Rückstufung; Vorakten S. 173