Im Übrigen könne nicht davon gesprochen werden, dass A.___ alles unternehme, um sich von der Sozialhilfe zu lösen. Die Stellensuchbemühungen seien nicht besonders intensiv. Sodann müsse davon ausgegangen werden, dass A.___ voll arbeitsfähig sei. Weiter handle es sich bei der vorgebrachten 100%-Anstellung um eine solche auf dem zweiten Arbeitsmarkt.