Mit zusätzlicher Eingabe vom 27. September 2021 reichte A.___ einen ärztlichen Bericht ein, wonach seit dem Jahr 2000 eine psychische Störung bestehen würde und eine psychiatrische Begleitung in der Muttersprache erwünscht sei (eine differenzierte Anamneseerhebung sei aus sprachlichen Gründen nicht möglich). Zudem wurde mitgeteilt, dass A.___ unterdessen eine weitere Stelle als Reinigungskraft bei der F.___ GmbH, mit einem Arbeitspensum