beruhe. In diesem Zusammenhang habe die Vorinstanz das rechtliche Gehör verletzt. Zudem würde A.___ alles in ihrer Macht stehende tun, um sich von der Sozialhilfe loslösen zu können. Von August 2019 bis Januar 2021 hätte sie rund 40 Bewerbungen geschrieben, aufgrund ihres Lebenslaufs und ihren Fähigkeiten (keine Berufsausbildung, psychische Krankheit) sei es jedoch äusserst schwierig eine Anstellung zu finden.