Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass seit der Verwarnung zwar zwischenzeitlich eine befristete Arbeitsstelle gefunden werden konnte, diese jedoch fristlos gekündigt wurde. Bezüglich Sozialhilfe zeige sich die Situation unverändert, der Schuldensaldo belaufe sich per 20. Oktober 2020 auf mittlerweile Fr. 236'324.15, die monatliche Unterstützung betrage Fr. 1'727.–.