Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/14 Sozialhilfe; klagloses Verhalten in jeglicher Hinsicht. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass seit der Verwarnung zwar zwischenzeitlich eine befristete Arbeitsstelle gefunden werden konnte, diese jedoch fristlos gekündigt wurde.