Gesundheitliche Probleme, welche das geringe Arbeitspensum rechtfertigen würden, bestehen nicht. Die Bedingungen, welche für einen weiteren Verbleib in der Schweiz erfüllt sein müssen, erweisen sich ebenfalls als verhältnismässig. Abweisung des Rekurses. Den Entscheid SJD RDRM.2021.123 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/15 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Entscheid vom 2. Juni 2022