Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/11 b) Das Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten ist bei diesem Verfahrensausgang abzuweisen (Art. 98bis VRP). Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.__, Z.__, wird abgewiesen.