Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 9/11 heit bereits vor den Protesten vorlag. Die Tatsache, dass die damals bereits bekannte Krankheit im Verfahren vor dem Migrationsamt nicht bekannt gegeben wurde und nunmehr zum Anlass genommen wird, ein erneutes Verfahren zu führen, begründet kein Wiedererwägungsgrund.