bb) Die Asthma-Krankheit von C.___ ist seit mehreren Jahren bekannt. So wurde sie gemäss Aussagen des Rekurrenten und des Arztzeugnisses bereits mehrfach deswegen ins Spital eingeliefert worden. Eine Einlieferung erfolgte bereits im Jahr 2010. Die Tatsache, dass die Tochter des Rekurrenten an Asthma leidet, hätte demnach ohne weiteres im Bewilligungsverfahren vor dem Migrationsamt geltend gemacht werden können.