Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/11 dem Erlass der früheren Verfügung eine anspruchsbegründende neue Sach- oder Rechtslage ergeben hat (vgl. VerwGE B 2021/190 vom 21. Dezember 2021 E. 2 mit Hinweisen; abrufbar unter: www.gerichte.sg.ch).