Des Weiteren interpretiere das Migrationsamt das ärztliche Zeugnis falsch. Das beglaubigte Arztzeugnis zeige auf, dass C.___ die medizinische Versorgung im Notfall benötige und dass sie diese zu früheren Zeitpunkten in Kuba auch erhalten habe. Sie sei zuletzt im Jahr 2010 für einen Monat, im Jahr 2012 für zwei Wochen und im Jahr 2015 für drei Wochen wegen Asthma und als Folge davon wegen Lungenentzündungen ins Spital eingeliefert worden.