Es gebe dazu keine Berichtserstattung vom 23. März 2021, welche derartig untragbare Zustände und politische Querelen mit Auswirkungen auf die Bevölkerung zeige und rapportiere, wie es ab dem 11. Juli 2021 der Fall sei. Das Migrationsamt treffe unzutreffende und pauschale Behauptungen, wenn es davon ausgehe, dass die Situation in Kuba im Verfügungszeitpunkt bereits eskaliert war.