Weiter wird geltend gemacht, dass entgegen der Behauptung des Migrationsamtes, im Verfügungszeitpunkt vom 23. März 2021 die politische Situation noch keineswegs eskaliert war. Es gebe dazu keine Berichtserstattung vom 23. März 2021, welche derartig untragbare Zustände und politische Querelen mit Auswirkungen auf die Bevölkerung zeige und rapportiere, wie es ab dem 11. Juli 2021 der Fall sei.