Die sich daraus ergebenden politischen Spannungen, welche aktuell in den niederknüppelten Protesten im Sommer 2021 ihren derzeitigen Höhepunkt fanden – seien seit längerem, d.h. auch seit ihrer materiellen Verfügung vom 23. März 2021 bekannt. Entsprechend sei die zum Verfügungszeitpunkt gerade eskalierende, nun schon wieder abgeflaute Situation in Kuba nicht als wesentliche Änderung der Sachlage zu qualifizieren.