Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 12/13 Demgemäss erlässt das Sicherheits- und Justizdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.___, Z.___, wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.‒ wird A.___ auferlegt, zufolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege jedoch vom Kanton getragen. Der Vorsteher: