Sie arbeitete vom 1. August 2019 bis Ende März 2021 als Aushilfe im Stundenlohn. Seit dem 1. August 2019 wird die Gesuchstellerin zudem von der Sozialhilfe unterstützt, diese Unterstützung nimmt die Rekurrentin bis heute in Anspruch (Vorakten A.___, S. 23).