a) Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass Ausländerinnen und Ausländer, bei denen die familiären Voraussetzungen, die für die Erteilung des Aufenthaltsrechts massgebend waren, nach kurzer Zeit wegfallen, die Schweiz wieder verlassen (VerwGE B 2018/76 vom 25. Juli 2018 E. 5.2; B 2012/105 vom 13. November 2012 E. 7).