Eine darüberhinausgehende Arbeits- oder Reiseunfähigkeit wurde nicht festgestellt. Nach eigenen Aussagen befindet sich die Rekurrentin nach wie vor in medizinischer Behandlung (act. 1.4). Spezielle Therapien oder die regelmässige Einnahme bestimmter Medikamente ist aus den Akten nicht ersichtlich. Es sei diesbezüglich insbesondere darauf hingewiesen, dass es in Vietnam auch eine medizinische Grundversorgung gibt.