Obschon die Rekurrentin nach eigenen Angaben keine nahen Verwandten oder Familie in Vietnam habe und über kein Beziehungsnetz in ihrem Heimatland verfüge, kann es ihr zugemutet werden, erneut dorthin zurückzukehren und neue soziale Kontakte aufzubauen. Dass die Sicherheits- oder Wirtschaftslage in der Schweiz gegenüber ihrem Heimatland günstiger ist und die Rückkehr mit wirtschaftlichen sowie persönlichen Schwierigkeiten verbunden wäre, ändert daran