Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sie nach wie vor bestens mit der Sprache und den Sitten und Gebräuchen ihres Heimatlandes vertraut ist. Obschon die Rekurrentin nach eigenen Angaben keine nahen Verwandten oder Familie in Vietnam habe und über kein Beziehungsnetz in ihrem Heimatland verfüge, kann es ihr zugemutet werden, erneut dorthin zurückzukehren und neue soziale Kontakte aufzubauen.