aa) Als wichtigen persönlichen Grund für einen Verbleib in der Schweiz bringt die Rekurrentin einerseits vor, dass sie in Vietnam keine nahen Verwandten oder Familie mehr habe und daher eine Rückkehr nach Vietnam für sie keine Option sei. Andererseits sei ihr Allgemeinzustand, insbesondere ihr Gesundheitszustand stark angeschlagen. Aus diesen Gründen erachte die Rekurrentin eine Rückkehr nach Vietnam als eine Gefahr für ihr Leben (act. 1.4).