Die Rekurrentin ist jedoch erst am 1. Oktober 2017 in die Schweiz eingereist, weshalb dieses Datum für die Berechnung massgebend ist. Am 14. März 2019 reichten die beiden Partnerinnen ein gemeinsames Begehren um gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft beim Kreisgericht Rheintal ein.