Für die Berechnung der Dauer der Ehegemeinschaft bzw. Partnerschaft werden grundsätzlich nur die in der Schweiz gelebten Ehejahre (BGE 136 II 113 E. 3.3) angerechnet. Die Partnerschaft wurde am 22. April 2013 in Österreich eingetragen (Vorakten A.___, S. 18). Die Rekurrentin ist jedoch erst am 1. Oktober 2017 in die Schweiz eingereist, weshalb dieses Datum für die Berechnung massgebend ist.