Die vorgebrachten gesundheitlichen Probleme, seien nicht derart schwerwiegend, dass ein Verbleib in der Schweiz notwendig erscheine. Es sei auch in Vietnam möglich, die Beschwerden zu behandeln, zumal die Rekurrentin den grössten Teil ihres Lebens, nämlich 41 Jahre, in ihrem Heimatland verbracht habe (act. 9).