Rekurs gegen die Verfügung des Migrationsamts und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und von einem Widerruf der Aufenthaltsbewilligungen sei abzusehen. Zur Begründung des Rekurses führte die Rekurrentin insbesondere aus, dass sie 61-jährig sei und sich in einem schlechten Allgemeinzustand befinde. Weiter machte sie geltend, sie habe in Vietnam keine nahe Familie oder Verwandten mehr, weshalb sich niemand um sie kümmern könne.