B. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs, welches A.___ nicht wahrnahm (Vorakten A.___, S. 25 ff.), widerrief das Migrationsamt mit Verfügung vom 26. Mai 2021 die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA von A.___ und wies sie an, die Schweiz spätestens 60 Tage nach Rechtskraft der Verfügung zu verlassen.