Im Übrigen können ihn seine Mutter und deren Ehemann finanziell unterstützen. Es erscheint jedenfalls missbräuchlich, unter Hinweis auf das versuchte Tötungsdelikt eine Unterhaltspflicht (in Lettland) zu bestreiten, und gleichzeitig im Hinblick auf die medizinische Behandlung zu behaupten, es bestehe eine sehr enge, für medizinische Fortschritte wichtige und unerlässliche Beziehung (erste Bezugspersonen).