auch Szenarien, in denen der Patient, mit der Absicht, von der Polizei getötet zu werden, was bereits beim erfolgten Amoklauf der Fall gewesen war (vgl. Vorakten S. 402), entsprechend bedrohliches Verhalten inszenieren und dadurch gefährliche Situationen für Drittpersonen schaffen könnte. Soweit bei Schizophrenen statistisch eine eher geringe Wiederholungsgefahr für Delikte im Sinn der Anlasstat bestehe, ist darauf hinzu-