Sodann wurde eine gewisse affektive und kognitive Instabilität, die sich in wiederkehrenden Stimmungsschwankungen und phasenweise verstärkt auftretenden Verfolgungsideen zeigt, in Bezug auf das Risikomanagement als hochrelevant erachtet (Vorakten S. 364 f.). Zwar wurde, wie vom Rekurrenten geltend gemacht, im Gutachten ausgeführt, dass im Rahmen der gutachterlichen Explorationsgespräche keine Anhaltspunkte vor-