Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 11/19 vollständige, stabile Symptomrückbildung sei jedoch nicht erreicht worden. Bei psychotischen Dekompensationen hätten Gewaltphantasien qualitativ und quantitativ zugenommen, jedoch mit therapeutischer und medikamentöser Unterstützung ausreichend gut kontrolliert werden können (Vorakten S. 398).