In der Gesamtbeurteilung waren die relevanten Risikobereiche «Analyse der Anlasstat» und «Einsicht des Beurteilten in seine psychische Störung» prognostisch sehr ungünstig für eine Entlassung in einen offenen ungeschützten Empfangsraum beurteilt worden (Vorakten S. 392). Zwar konnte mit antipsychotischer Medikation ein gradueller Symptomrückgang erreicht werden. Eine