Das Verhalten des Rekurrenten muss als gefühlskalt und brutal beschrieben werden und wurde als mehrfacher Mordversuch qualifiziert. Aufgrund der Art der Ausführung (Feuerlegung), des nichtigen Beweggrundes (sie habe ihn auf die Welt gebracht) und des Zwecks der Tat war auch das Vorgehen gegen seine Mutter und den Stiefvater als versuchter Mord zu taxieren (Vorakten S. 106 – 108).