Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 10/19 in diversen Einvernahmen an, dass er habe töten wollen. Auch die Verwendung einer Schere mit dem (versuchten) Zweck, dem Opfer ein Auge auszustechen, ist kaltblütig. Das Verhalten des Rekurrenten muss als gefühlskalt und brutal beschrieben werden und wurde als mehrfacher Mordversuch qualifiziert.