Er musste operiert werden. In der Folge war eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich und war er nur bedingt arbeitsfähig. Die Ehefrau erlitt eine Riss-Quetsch-Wunde an der Kleinfingerkante des rechten Unterarms, als der Rekurrent sie mit dem Beil schlug, weil sie ihm das Auto nicht ohne weiteres überlassen wollte. Auch sie musste hospitalisiert und operiert werden.