5.a) Nach dem Entscheid des Kreisgerichtes Z.___ vom 19. Dezember 2018 zündete der Rekurrent am 22. Oktober 2017 im Untergeschoss des Einfamilienhauses seines Stiefvaters und seiner Mutter in X.___ eine zuvor mit Benzin übergossene Holzbeige an mit der Absicht, das Haus niederzubrennen und damit seine Mutter zu töten.