Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 7/19 gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere oder die äussere Sicherheit gefährdet. Erfolgt dies in schwerwiegender Weise, kann auch eine Niederlassungsbewilligung widerrufen werden (Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG).