Die im vorinstanzlichen Verfahren eingereichte Kostennote sei vollumfänglich zu schützen. Die Kürzung um rund die Hälfte auf einen Aufwand von acht Stunden sei unangemessen. Es gebe umfangreiche Akten und insbesondere zwei medizinische Gutachten, die je knapp 40 Seiten umfassten. Es handle sich nicht um einen alltäglichen Fall und es stellten sich viele schwierige Rechtsfragen, die mit der erforderlichen Sorgfalt hätten abgeklärt werden müssen.