der Aufenthaltsbewilligung verweigern zu können. Es sei augenfällig, dass die von der Staatsanwaltschaft gestellten Fragen auch vor dem Hintergrund der ausländerrechtlichen Situation zu sehen seien. Es habe denn auch Kontakte gegeben zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Migrationsamt. Mit dem Gutachten seien auch migrationsrechtliche Aspekte beurteilt worden, wie die Frage, ob von ihm eine gegenwärtige Gefahr ausgehe.